Ausgelassene Stimmung auf Heidenspaß-Party an Karfreitag

Die Rapper vom Team One Corner begeisterten das Publikum
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Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) freut sich über das mit ca. 250 Gästen sehr gut besuchte und stimmungsvolle Fest in der Münchner The Keg Bar an Karfreitag. Möglich gemacht hat die Heidenspaß-Party das Bundesverfassungsgericht. In einem wegweisenden Urteil stellten die Karlsruher Richter im Jahr 2016 fest, dass am „Stillen” Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Und seitdem wird gefeiert und natürlich getanzt.

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Diesmal waren dabei die Singer/Songwriterin Melli Zech, der Musiker und Kabarettist Ecco Meineke, die Singer/Songwriterin Tamara Banez und die Rapper von Team One Corner. Begrüßt wurden die Gäste von Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München, und Harit Khanna, Betreiber der The Keg Bar. Die Schwabinger Bar war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es wurde gegessen, getrunken, getanzt, gesungen und gefeiert, wie sich das für ein ordentliches Fest gehört.
 
Dass die Münchner Heidenspaß-Party überhaupt stattfinden kann, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde de bfg München, der sich nach dem Verbot der „Heidenspaß statt Höllenqual-Party” im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.

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Das allein reicht den Veranstaltern der Heidenspaß-Party aber nicht: Bedauerlicherweise ist das Bundesverfassungsgericht nicht dem Vorschlag des bfg München gefolgt, das Tanzverbot an Karfreitag generell für alle aufzuheben. Denn es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich ob sie sich in geschlossen Räumen oder im öffentlichen Raum aufhalten, und ganz gleich ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder „Stillen” Tag handelt.
 
Und eines ist jetzt schon ganz sicher: Im nächsten Jahr wird es in München nicht nur eine, sondern mehrere Heidenspaß-Partys geben.