Wir tanzen, wann wir wollen! Interview zum Tanzverbot mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München bei Radio LORA
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Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an sog. „Stillen Tagen“ wie den Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 47 Veranstaltungen mit (Live-) Musik und Tanz anbieten kann. Mit dabei sind diesmal 25 Münchner Clubs und Bars, darunter Freiheitshalle, Neuraum, Nachtgalerie, Pacha, Sweet Club, Import Export, Backstage, Bahnwärter Thiel, Rote Sonne und viele mehr.
Zu den Hintergründen der Aktion hier ein Interview mit Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München bei Radio LORA. Zunächst wurde sie gebeten, die neun sog. Stillen Tage in Bayern zu nennen, an denen man eigentlich nicht in Clubs und Bars tanzen und feiern darf.
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