175 Jahre Bund für Geistesfreiheit in Bayern
Von der „deutschkatholischen Gemeinde“ zum „Bund für Geistesfreiheit“
Am 24. Dezember 1848 wird in Nürnberg die Freie Christliche Gemeinde gegründet. Fünf weitere Gemeinden folgen 1849 in Bayern. Es ist die Geburtsstunde für eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich den Zielen des säkularen Humanismus verpflichtet fühlt. Verbote und Unterdrückung behindern die Entfaltung eines freien Geistes. Trotzdem können die heute 11 Ortsgemeinschaften in diesem Jahr auf eine 175 Jahre alte Tradition aufbauen und aktiv für ihre Ziele eintreten.
Drei Meilensteine auf dem Weg zur Trennung von Staat und Kirche
1524/25, vor 500 Jahren, erhoben sich in Süddeutschland die Bauern, um gegen ihre Ausbeutung und Unterdrückung zu protestieren. Ziel der Proteste war neben dem Adel auch die Kirche. Die Klöster verlangten hohe Abgaben von den Bauern, weshalb sie in großer Armut lebten. Der Aufstand wurde am 15. Mai 1525 bei Frankenhausen und Anfang Juni bei Würzburg blutig niedergeschlagen.
1555 wurde in Augsburg zwischen Kaiser Ferdinand I. und den Reichsständen erstmals die Bedingungen für die Koexistenz von Protestanten und Katholiken im Römischen Reich festgeschrieben. Jetzt legten die Landesherren fest, welcher Konfession ihre Untertanen angehören mussten. Die konfessionellen Spannungen wurden dadurch nicht aufgehoben. 69 Jahre später begann der 30-jährige Krieg (1618 – 1648).
Zu Beginn des 19. Jahrhundert befand sich ein Drittel des heutigen Bayern in Kirchenbesitz.
Das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches, der Reichsdeputationshauptschluss, wurde am 25. 02. 1803 im Alten Rathaus von Regensburg gefasst.
Religionspolitische Folgen waren
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Die bis heute bestehenden Entschädigungszahlungen für die Säkularisation
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Erstmals eine Toleranzpolitik gegenüber den zwei Konfessionen (Katholiken und Protestanten). In der Theorie konnte jetzt jede Person entscheiden, welcher Konfession sie angehören möchte.
Juden und Nichtchristen waren von der Tolerierung ausgeschlossen.
Die Märzrevolution 1848
Die Märzrevolution 1848 war der Höhepunkt der Freiheitsbewegung, die für demokratische Rechte und die Trennung von Staat und Kirche eingetreten ist.
Eine Errungenschaft der Märzrevolution war die Bildung einer Nationalversammlung, die in der Frankfurter Paulskirche tagte. Am 14. April 1849 verabschiedete sie eine Reichsverfassung, die als Meilenstein in der deutschen Verfassungsgeschichte gilt und Vorbild für alle weiteren demokratischen Verfassungen der Länder war.
In den §§ 144 bis 151 wird dokumentiert, dass es zu einer Trennung von Staat und Kirche kommen muss.
§ 144. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.
§ 145. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion.
Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen.
§ 146. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun.
§ 147. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Keine Religionsgesellschaft genießt vor andern Vorrechte durch den Staat; es besteht fernerhin keine Staatskirche.
Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht.
§ 148. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden.
§ 149. Die Formel des Eides soll künftig lauten: "So wahr mir Gott helfe".
§ 150. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Civilactes stattfinden.
Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß.
§ 151. Die Standesbücher werden von den bürgerlichen Behörden geführt. (1)
Zu diesem Zeitpunkt war es praktisch nicht möglich, aus einer der beiden großen christlichen Kirchen auszutreten. Das Ergebnis wäre eine Vernichtung der eigenen Existenz gewesen. Kirche und Obrigkeitsstaat bildeten praktisch eine Einheit.
Ludwig Feuerbach
Aber der Boden war gut vorbereitet. 1830 erscheint Ludwig Feuerbachs Schrift „Gedanken über Tod und Unsterblichkeit“.
Er veröffentlicht diese Schrift anonym. Aber er wird schnell als Autor ausgemacht. Eine akademische Laufbahn an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ist damit nicht mehr möglich. In dieser Schrift äußert er sich noch nicht zu der Frage, ob es einen Gott gibt.
Er stellt fest, dass die Unsterblichkeit eine Behauptung ist, um die Menschen in der Verwirklichung ihrer Wünsche auf das Jenseits zu vertrösten.
Er schreibt: “Nur wenn der Mensch wieder erkennt, dass es nicht nur ein Scheintod, sondern einen wirklichen, wahrhaften Tod gibt, der vollständig das Leben des Individuums schleißt, wird er den Muth fassen, ein neues Leben wieder zu beginnen, und das dringende Bedürfnis empfinden, absolut Wahrhaftes und Wesenhaftes, wirklich Unendliches, zum Vorwurf und Inhalt seiner gesamten Geistestätigkeit zu machen.“ (2)
Das Buch „Das Wesen der Religion“, 1841 veröffentlicht, fand eine breite Öffentlichkeit. Als Religionsuntersuchung angelegt, erklärt Feuerbach das Verhältnis „Gott – Mensch“.
Durch die Kritik von klerikaler Seite wird die Schrift weit verbreitet und begründet Feuerbachs Ruf als Materialisten.
1848 hält er öffentliche Vorlesungen über „Das Wesen der Religion“ in Heidelberg.
In seiner 20. Vorlesung sagt er:
„Denn nicht Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, wie es in der Bibel heißt, sondern der Mensch schuf, wie ich im „Wesen des Christentums“ zeigte, Gott nach seinem Bilde.“ (3)
Diese Schriften waren im Kreise des liberalen Bürgertums und der sozialistischen Bewegung bekannt. Die Kritik an der Kirche brauchte einen Mantel, der verhüllte, was viele dachten.
Die freireligiösen Gemeinden in Bayern
Johannes Ronge (1813 – 1887), kath. Priester, war nach der Hinrichtung von Robert Blum im Jahre 1848 der Motor der Bildung von freireligiösen Gemeinden und Frauen-Vereinen.
In Bayern gründeten sich freireligiöse Gemeinden 1849 in München, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Altdorf, Schweinfurt und Oberndorf. Die Initiative geht von Johannes Ronge aus.
Über seine Motivation schreibt Ronge:
„Als die deutschen Fürsten 1849 die im Jahre 1848 geleisteten Eide brachen, das Volk verrieten und die Patrioten mordeten, wäre es die Pflicht der christlichen Kirchen gewesen, gegen diese Treuebrüche und diese Grausamkeiten zu protestieren im Namen der Religion.“ (4)
Demokratische Kritik an den bestehenden sozialen und autoritären Verhältnissen war immer nicht nur an die Fürsten und Könige gerichtet. Die Kirche war ein wichtiger Teil des feudalen Herrschaftssystems.
Die Freimaurer gingen da ihren Weg. Die Christen versuchten, die Kirche tatsächlich zu reformieren, zu demokratisieren. Die freireligiösen Gemeinden gingen einen Schritt weiter und begreifen Religionskritik als wichtigen Bestandteil ihrer Emanzipationsbewegung.
So nennen sich in Bayern entstehende Vereinigungen deutschkatholische, freie christliche oder freie religiöse Gemeinde. Mitinitiator ist der katholische Kaplan Johannes Ronge. Derartige Gemeinschaften werden 1848 in Bayern als Privatreligionsgesellschaften anerkannt.
Verbot und Wiedergründung
1851 wird den freireligiösen Gemeinden durch königliches Dekret die Eigenschaft als Religionsgemeinschaft aberkannt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Feuerbachs Philosophie als den wahren Grundstein der Zukunft betrachten und die Unsterblichkeit „wegdemonstrieren“. Auch die Tatsache, dass Frauen in den Vereinigungen ein Stimmrecht hatten, war ein Grund für das Verbot sämtlicher freichristlichen Gemeinden in Bayern.
Trotzdem wirkten sie weiter. Auch dank einer stärker werdenden liberalen Opposition im bayerischen Landtag. Mit dem Neuaufbau der freien religiösen Gemeinde in Nürnberg und Fürth im Jahre 1859 begann die freireligiöse Bewegung in Bayern ihren Weg weiterzugehen.
Aus den bestehenden Gemeinden versammelten sich am 16. Juni 1859 die Delegierten aus Deutschland in Gotha und beschlossen ein gemeinsames Statut. Es wird der „Bund freireligiöser Gemeinden“ gegründet. Dem schließen sich über 100 Gemeinden mit etwa 150 000 Mitgliedern an.
Während der eine Teil an einem reformierenden Christentum festhalten will, treten Andere, so auch die bayerischen Gemeinden, für einen säkularen Humanismus und den Anschluss an die Entwicklung der modernen Naturwissenschaften ein. Die Schriften Feuerbachs bildeten eine wichtige Grundlage für diese Neuausrichtung.
Ludwig Feuerbach widerlegte aus philosophischer Sicht den Glauben an die Unsterblichkeit und die Existenz Gottes.
Die „freireligiösen“ Gemeinden Deutschlands sind somit die Zwecknachfolger der deutschkatholischen, der freiprotestantischen, der freien und der freien religiösen Gemeinden Deutschlands.
Charles Darwin
Naturwissenschaftlich machte ein Werk Furore, das am 24.11.1859 in England erschien. „Die Entstehung der Arten“ von Charles Darwin. Er zerstört die biblische Geschichte von der Schöpfung. Er begründete die Evolutionstheorie, die bis heute in ihrem Kern Bestand hat.
Nach der Bibel formte Gott aus Lehm den ersten Menschen, natürlich einen Mann. Seiner entnommenen Rippe verdankt die christliche Gemeinschaft: die Frau. Das Ereignis liegt nach der Überzeugung der Kreationisten (Vertreter der Schöpfungstheorie) etwa 4.000 bis 6.000 Jahre zurück.
2009 präsentierten Paläanthropologen der Welt die 4,4 Millionen Jahre alte „Ardi“ – die älteste bekannte Ur-Ahnin des modernen Menschen. Das Skelett wurde nördlich von Adis Abeba (Äthiopien) gefunden.
Ähnlich wie Feuerbach musste sich Darwin mit den Anfeindungen seitens klerikaler Kreise auseinandersetzen. Glaube steht gegen Wissenschaft. Und weil der Glaube von Gott kommt, hat er Vorfahrt.
Als Ludwig Feuerbach am 13.09.1872 in Nürnberg stirbt und zwei Tage später auf dem Johannisfriedhof beerdigt wird, bilden mehr als 5.000 Teilnehmer einen Trauerzug. Die Tageschronik vom 15.September 1872 berichtet: „Die auf heute Nachmittag 4 Uhr angesetzte Begräbnisfeier Dr. Ludwig Feuerbach setzte, wie bei der Verehrung, welche dem berühmten Gelehrten auch in allen Kreisen der Bevölkerung geweiht wurde, vorauszusehen war, die ganze Stadt in Bewegung.“ (5)
Der Anschluss an die Entwicklung der modernen Wissenschaften und der säkulare Humanismus verankern sich im liberalen Bürgertum und der sozialistischen/sozialdemokratischen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts.
Das Weimarer Kartell
1907 gründet sich in Weimar das „Weimarer Kartell“. Es war der Versuch, die verschiedenen freireligiösen Organisationen im deutschen Reich in einem Dachverband zu vereinen und gemeinsame Ziele zu formulieren. Feuerbestattung, weltliche Eidleistung, Lehrfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Anerkennung freier Gemeinschaften und deren Religionsunterricht. Das „Komitee Konfessionslos“ forderte die kulturtötende Macht der Kirchen zu brechen und propagierte den massenhaften zivilrechtlichen Austritt aus den vom Staate geschützten Religionsgemeinschaften. (6)
Im Weimarer Kartell waren die bürgerlichen Verbände dominierend. Viele davon nur religionskritisch, wenige säkular ausgerichtet. Die proletarischen Verbände wurden durch die Sozialdemokraten vertreten. Schließlich hatten die Arbeiter einen materiellen Grund, den Kirchen den Rücken zu kehren. Die Kirchensteuer war auf 20% der allgemeinen Steuerschuld heraufgesetzt worden. Kirchensteuerämter und staatliche Finanzämter arbeiten Hand in Hand.
Verbot, Unterdrückung, Wiedergründung
Ab 1933 wurden die meisten freireligiösen Gemeinden in Bayern verboten.
1946 fand die Wiedergründungen der bayerischen Ortsgemeinschaften statt.
Am 05. Oktober 1947 wurde auf einem Kongress in Nürnberg die „Freireligiöse Landesgemeinde Bayern“ gegründet, am 04. Dezember 1947 erhielt sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, K.d.ö.R..
In den 60er Jahren erfolgte die Umbenennung in „Bund für Geistesfreiheit“.
Machterhalt der Kirchen
Die Kirchen haben es in den letzten 175 Jahren geschafft, die enge Bindung zwischen Staat und Kirche immer neu anzupassen. Im 18. und 19. Jahrhundert folgten sie bedingungslos den Fürsten, Königen und Kaisern. In der Weimarer Republik arrangierten sie sich mit den Bedingungen einer bürgerlich demokratischen Republik. Der rote Teppich für die nationalsozialistischen Machthaber wurde schon in der Weimarer Republik ausgerollt. Durch das Reichskonkordat sicherte sie ihren Einfluss und ihre Einnahmen.
Nach 1945 schuf sie über die „Rattenlinie“ den Verbrechern des NS-Staates die Möglichkeit, sich einer Strafverfolgung durch Flucht, überwiegend in lateinamerikanische Länder, zu entziehen.
Im Freistaat Bayern sind die Privilegien der Kirchen durch Konkordat und Staatsverträge gesichert. Die Verfassung des Freistaates Bayern hat viele Gesetze (Dogmen) der christlichen Kirchen übernommen.
Mit „Gott mit dir, du Land der Bayern …“ beginnt die bayerische Hymne.
Mitgliederschwund – abnehmender Einfluss?
Trotzdem ist der Einfluss der Kirchen auf die staatlichen Institutionen und auf die Zivilgesellschaft im Schwinden begriffen. In den bayerischen Großstädten sind weniger als 50% der Bevölkerung Mitglied in den christlichen Kirchen.
Homosexualität ist nicht mehr strafbar. Die Rechtsgrundlagen für einen Schwangerschaftsabbruch vorhanden. Frauen sind auch dann voll geschäftsfähig, wenn sie verheiratet sind. Der § 180 StGB, auch als Kuppeleiparagraph bekannt, gilt seit dem 7. Juni 1973 nicht mehr für Erwachsene. Der Änderung stimmten SPD/FDP zu, die CDU-CSU-Fraktion stimmte gegen die Abschaffung.
Religion wird im Alltagsleben von vielen Menschen kaum noch wahrgenommen.
Die staatlichen Stellen haben da noch erheblichen Nachholbedarf. Kein gemeindliches Feuerwehrauto kann sich einer Segnung durch die Kirchen bei der Inbetriebnahme entziehen. In den Dienstgebäuden des Freistaates Bayern hängen im Eingangsbereich Kreuze. Kaum ein Klassenzimmer in staatlichen Schulen, in dem kein Kreuz hängt. Kaum ein Krankenzimmer in staatlichen oder kommunalen Krankenhäusern kommt ohne Kreuz aus.
Alles christliche Symbole, die die Steuerzahler, auch wenn sie konfessionsfrei sind, mitfinanzieren müssen. Weiter geht das mit den Gehältern der kirchlichen Würdenträger, die aus den staatlichen Steuereinnahmen finanziert werden.
Theologische Fakultäten an den bayerischen Universitäten bilden das Spitzenpersonal der Kirchen aus. Lehrer werden in Sachen Religion ausgebildet. Der Religionsunterricht auch an den staatlichen Schulen wird über Steuergelder finanziert.
Einem besonderen Zwang sind die Beschäftigten bei den Religionsgemeinschaften und der mit ihnen verbundenen Wohlfahrtsverbände und Rettungsdienste (z.B. Caritas, Diakonie, Malteser, Johanniter, etc) ausgesetzt. Dort gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht, die Arbeitsbedingungen sind durch einseitiges Arbeitgeberdekret (Stichwort: Dritter Weg) festgelegt.
Erst das Bundesverfassungsgericht musste klären, dass die Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft kein Ausschlussgrund für ein Beschäftigungsverhältnis bei kirchlichen Trägern ist.
Ein trauriger Rückschritt war im Dezember 2012 die Verabschiedung des „Beschneidungsparagraphen“ 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch. An eben jener Stelle, die Kindern das Recht auf gewaltfreie Erziehung zuspricht, wurde eine Ausnahme eingefügt: Eltern dürfen in die medizinisch nicht indizierte Amputation der Vorhaut des „männlichen“ Kindes einwilligen. Auch wenn der Paragraph dafür keine religiöse oder sonstige Begründung oder Erklärung der Eltern verlangt, ist klar, dass der Staat eingeknickt ist gegenüber dem Druck von Religionsgemeinschaften. Den religiösen Bedürfnissen von Erwachsenen wurde an dieser Stelle mehr Gewicht gegeben als dem Recht des Kindes auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Als Rückschritt ist dieser neue Paragraph darum zu verstehen, weil „Beschneidung“ von Kindern aller Geschlechter bis dato als strafbare Körperverletzung galt, wie das „Kölner Urteil“ es am 7. Mai 2012 gezeigt hatte.
Der bfg in Bayern nimmt Einfluss
Der bfg München hat vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Klage gegen das bayerische Feiertagsgesetz erreicht, dass an christlichen Feiertagen (z.B. Karfreitag, Allerheiligen) kein generelles Tanzverbot mehr gilt. (7) In den letzten Jahren haben bfg Ortsgemeinschaften unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" freigeistige Veranstaltungen am Karfreitag in mehreren bayerischen Städten organisiert.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach das Anbringen von Kreuzen in den Amtsgebäuden des Freistaates Bayern rechtens ist, ist eingereicht.
Diese täglich stattfindende Machtdemonstration der Kirchen ist unvollständig.
Im täglichen Leben haben sich Umgangsformen herausgebildet, die den christlichen Dogmen diametral entgegenstehen. Homosexualität beider Geschlechter wird gelebt. Außereheliche Beziehungen sind eine Normalität. Über sexuelle Enthaltsamkeit vor der Ehe kann nur noch geschmunzelt werden.
Der bfg Bayern ist Mitglied im „Zentralrat der Konfessionsfreien“. Mit der Gründung des Zentralrates im Jahre 2021 ist nach der Bildung des Weimarer Kartells im Jahre 1907 ein wichtiger Schritt unternommen worden, um den konfessionsfreien Verbänden auch auf der Bundesebene Gehör zu verschaffen.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat 12 Chancen für eine offene Gesellschaft formuliert. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht. (8)
Der bfg Bayern ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung. Wir sind eine Interessensvertretung der Konfessionsfreien. (9)
Weitere Informationen zum Bund für Geistesfreiheit
Als Weltanschauungsgemeinschaft habt der bfg auch unsere eigenen Feiertage:
18. März Tag der Revolution
(Tag der bürgerlichen Revolution 1848. Die dort entwickelten demokratischen Prinzipien sind auch noch heute gültig. Manche Forderungen, wie die nach der Trennung von Staat und Kirche sind bis heute nicht verwirklicht.)
Evolutionstag
Am sechsten Freitag nach dem Sonntag, der dem ersten Frühjahrsvollmond folgt. Oder: der Tag nach dem Vatertag.
nächster Termin: 30. Mai 2025
21. Juni Welthumanistentag
Im Rahmen einer Konferenz der Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) am 21.Juni 1986 wurde die Sommersonnenwende zum Welthumanistentag erklärt.
10. Dezember Tag der Menschenrechte
Am 10.12.1948 wurden die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais des Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.
Unsere Ziele
Seit 175 Jahren setzen wir uns für die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ein.
Für die Trennung von Staat und Kirche.
Wir treten ein für:
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Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen – auch in den kirchlichen Einrichtungen
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Ablösung der Historischen Staatsleistungen
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Abschaffung des konfessionell gebundenen Religionsunterrichts -- Humanistische Bildung für Alle
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für den Schutz von Kindern aller Geschlechter vor schädlichen Bräuchen, wie sie z.B. im §1631d BGB aufgeweicht worden sind
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Weltanschauliche Neutralität in Gesetzen und staatlichen Einrichtungen wahren
Anmerkungen:
(1) www.verfassungen.de (Pauskirchenverfassung 1848)
(2) Gedanken über Tod und Unsterblichkeit, F. Fommanns Verlag Stuttgart 1903, Seite 12
(3) Ludwig Feuerbach, Gesammelte Werke, Band 6, Akademieverlag Berlin 1967, Seite 212
(4) die freireligiöse bewegung – wesen und auftrag vom Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands – Freie Religionsgemeinschaften 1959 im Eigenverlag, Seite 38
(5) Dr. Alfred Kröner in Aufklärung und Kritik 2/2012, Seite 224
(6) Horst Groschopp, Dissidenten, Dietz-Verlag Berlin 1997, Seite 189
(7) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Bildinformationen und -quellen:
(1) Thomas Müntzer; 1489 - 1525; Theologe, Reformator, Drucker und Revolutionär im Bauernkrieg; Illustrierte Geschichte der deutschen frühbürgerlichen Revolution, Dietz-Verlag 1974
(2) Ludwig Feuerbach 1802 - 1874; deutscher Philosoph; Hans-Martin Sass Ludwig Feuerbach, rororo Bildmonographien 1978 Seite 124
(3) Johann Ronge 1813 - 1887; deutscher katholischer Priester; wikipedia, Lithographie von Eduard Kaiser, 1848
(4) Charles Darwin 1808 - 1882; britischer Naturforscher; Aquarell von George Richmond Thomas Junker, 1840, Sabine Paul Der Darwin Code C.H.Beck 2009 Seite 14
Verfasser: Frank Riegler, Vorsitzender bfg Erlangen und Bayern