Trennung ​​​​​​​von Staat und Kirche

Die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche ist eines der Kernthemen des Bundes für Geistesfreiheit München. Mit folgenden Aktivitäten und Aktionen versuchen wir dem Nachdruck zu verleihen:

Heidenspaß-Partys gegen Tanzverbot und Stille Tage

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner „Heidenspaß-Party an Karfreitag im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
Seit dem Urteil der Richter*innen in Karlsruhe sind an Karfreitag und den anderen acht Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys Ausdruck unserer Weltanschauung sind.
So hat der Bund für Geistesfreiheit München an den Stillen Tagen im November 2024 sieben Partys veranstaltet, die unter dem Motto „Heidenspaßparty“ oder einfach „Gegen Tanzverbot und Stille Tage“ standen. An Ostern 2024 (Gründonnerstag, Karfreitag) waren es sogar 47 Veranstaltungen in München und im November 2025 haben wir 20 Events durchgeführt.

Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Am 24. April 2018 beschloss das bayerische Kabinett die sogenannte Kreuzpflicht: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten in Bayern und Deutschland anzubringen.“
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung heißt es, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig und haben am 5. Oktober 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.
Am 1. Juni 2022 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz unsere Klage abgewiesen, aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Und am 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des bfg München und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern abgewiesen. Stand Februar 2025: Der bfg München hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

"My Body – My Choice!" - Wir fordern die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Forderung, §218 StGB  abzuschaffen. Das Strafgesetzbuch ist nicht der richtige Ort, um Schwangerschaftsabbrüche zu regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, deswegen verstößt §218 gegen das Menschenrecht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Gegen die vermehrt auftretenden Aktivitäten radikaler Abtreibungsgegner*innen gehen wir auf die Straße.

Bund für Geistesfreiheit München fordert Ende der historischen Staatsleistungen an Kirchen

Die beiden großen Kirchen haben in Deutschland von 1949 bis 2024 über 21 Milliarden Euro an sogenannten historischen Staatsleistungen erhalten, in Bayern sind es ca. 4,4 Milliarden Euro. 2024 zahlte der Freistaat an die katholische und evangelische Kirche ca. 106 Millionen Euro, für ganz Deutschland beliefen sich die Zuwendungen auf knapp 618 Millionen. Das belegen die Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union.
Bei den historischen Staatsleistungen geht es nicht um Zahlungen des Staates, die z.B. für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen an Caritas oder Diakonie geleistet werden, sie sind auch nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, sondern die Kirchen bekommen das Geld noch immer quasi als „Entschädigung“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Staatsleistungen stehen den Kirchen ohne Zweckbindung zur freien Verfügung.
So verwendet beispielsweise die katholische Kirche in Bayern einen Großteil der Gelder für das Personal der bayerischen Erzdiözesen – einschließlich der Jahresrenten für Erzbischöfe und Bischöfe – für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen sowie für Pensionen.

Ethikunterricht für alle

Der Bund für Geistesfreiheit München setzt sich für einen Ethikunterricht für alle Schüler*innen ein. Der Unterricht sollte sich mit Philosophie, Religionskunde, Weltanschauungslehre, Naturwissenschaften sowie Menschenrechte und Demokratie beschäftigen, wichtige Werte und Normen vermitteln und aktuelle gesellschaftliche Fragen diskutieren.
Ein Ethikunterricht, der Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen zusammenbringt, könnte eine herausragende Rolle an den Schulen spielen. Denn wo sonst könnten Kinder und Jugendliche besser miteinander über wichtige Themen diskutieren als im Klassenzimmer unter Anleitung einer in ethischen Fragen ausgebildeten Lehrkraft?

Großer Einfluss von CSU und Kirchen im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks

Der Bund für Geistesfreiheit München kritisiert die Zusammensetzung des Rundfunkrats, fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten. Im Jahr 2020 und im Jahr 2022 haben wir die Zusammensetzung des Rundfunkrats analysiert. 

Kunstpreis "Der Freche Mario" und Gedenken an "Charlie Hebdo"

Obwohl die Kunstfreiheit laut Art. 5 Abs. 3 GG ein Grundrecht ist, müssen auch hierzulande Karikaturist*innen und andere Kunstschaffende den sog. Blasphemie-Paragrafen, § 166 StGb („Beschimpfung“ von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften), fürchten. Die Forderung nach Abschaffung des § 166 unterstützen wir seit 2008 mit der alle paar Jahre stattfindenden Ausschreibung des Kunstpreises „Der Freche Mario“, der alle Künstler*innen ermutigen möchte, sich mit den sog. ewig währenden religiösen Wahrheiten und Autoritäten zu befassen. Er zeichnet Kunstwerke aus, die sich mit Glauben und Religion, Kirche und Klerus auseinandersetzen und ist mit mindestens 3.000 Euro dotiert.

Sexueller Missbrauch, psychische und physische Gewalt in den Kirchen

Dass die Kirchen nicht in der Lage sind, Missbrauch in ihren Reihen aufzuklären, das wurde deutlich auf der Pressekonferenz der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl am 20. Januar 2022. An diesem Tag präsentierten die Anwält*innen der Kanzlei das Gutachten zum sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising. Einer der Anwälte nannte das Gutachten zurecht eine „Bilanz des Schreckens“. Wir versuchen das Thema mit Veranstaltungen, Filmvorführungen und Pressemitteilungen immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen.

Weg mit dem Kirchlichen Arbeitsrecht!“

Spätestens seit der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf”, in der sich Anfang des Jahres 2023 in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht, der sog. „Dritte Weg“ enorm unter Druck. Wir kritisieren, dass es nicht sein kann, von einer Krankenpflegerin zu verlangen, Christin sein zu müssen, um in einem kirchlichen Krankenhaus arbeiten zu dürfen. Es kann auch nicht sein, dass sich vor allem die Caritas noch immer schwer damit tut, Wiederverheiratete oder Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind, zu beschäftigen, oder dass Mitarbeiter*innen bei der Caritas und der Diakonie keine Betriebsräte gründen, keine Tarifverträge abschließen sowie nicht streiken dürfen. Der Bund für Geistesfreiheit München fordert, das Streik- und Gewerkschaftsverbot endlich abzuschaffen.

Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020

Der Bund für Geistesfreiheit München hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 begrüßt. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und stellten fest, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. Seitdem steht jedem – nicht nur kranken oder alten Menschen – das Recht zu, zu jeder Zeit, aus dem Leben zu scheiden. Und: Jeder Sterbewillige hat hierbei die Freiheit, sich ärztliche Hilfe zu suchen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte es dem Gesetzgeber zudem frei, die Sterbehilfe in ein neues Gesetz zu fassen.