„Der Strafparagraf 103, der die Ehre von ausländischen Staatsoberhäuptern besonders schützt und der besonders markant straft, ist antiquiert, er ist überflüssig und albern; in ihm werden die Reste der alten Majestätsbeleidigung konserviert. Was soll man damit machen? Man soll diesen Paragrafen, der im Jargon „Schah-Paragraf” heißt, abschaffen.” schreibt Herbert Prantl in der SZ.
Recht hat er! Der Strafbestand der Beleidigung ist durch andere Gesetzte hinreichend geklärt und geregelt.
Und wenn wir schon dabei sind, wäre es an der Zeit auch mit einem anderen Relikt der Vergangenheit aufzuräumen – den Blasphemieparagrafen § 166.
Am 15. April hat der bfg München hierzu eine Petition bei change.org gestartet. Sie können hier unterschreiben.
Diverse Aufrufe wurden verfasst, verschiedene Versuche – bisher erfolglos – unternommen und die letzte Verurteilung ist keine 2 Monate her.
Es gibt noch heilige Kühe, an die sich die Politik nicht herantraut.
Einen Anlass zu möglichen Klagen bietet auch wieder der vom bfg für 2016 erneut ausgeschriebene Kunstpreis „Der freche Mario”.
Gesucht werden Kunstwerke, die humorvoll und intelligent übernatürliche (= meist religiöse) Vorstellungen auf die Schippe nehmen und so geeignet sind, deren Alleinvertretungsanspruch zu unterminieren und damit die Freiheit von Gesellschaft und Kunst zu fördern.
Weiter Informationen folgen in Kürze. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme oder weiteren Informationen zur Ausschreibung haben senden Sie uns eine E-mail.