Säkulare und Konfessionsfreie verwundert über Diskussion zu Gottesdiensten an Ostern

Erste Heidenspaß-Party im Oberangertheater 2017

Eine Stellungnahme von Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), zur Diskussion über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zu der Frage, ob Gottesdienste oder Heidenspass-Partys an Ostern stattfinden sollten:
 
„Fast ist man ihnen ja schon dankbar, den streitbaren Gottesfürchtigen, die es trotz des alles beherrschenden Virus Covid 19 tatsächlich geschafft haben, ein Grundrecht in die öffentliche Diskussion in Deutschland zu bringen. Endlich mal was anderes zu diskutieren als den Nutzen von selbstgenähtem Mundschutz aus Omas Küchenschürze, die für die Wirksamkeit notwendige Wassertemperatur beim jetzt wieder täglichen Händewaschen oder die Nervenzusammenbrüche der Konsumenten vor den leeren Regalen ohne Klopapier. Es geht um kein geringeres Grundrecht als die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Gläubige Christen möchten zur Zeit vor bundesdeutschen Gerichten das Recht auf Religionsfreiheit bestätigt haben, und zwar, weil das Verbot des Abhaltens von Gottesdiensten an Ostern aufgrund der allgemein geltenden staatlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise eine nicht hinnehmbare Einschränkung eben dieser Religionsfreiheit sei.
 
Als säkularer Mensch blickt man erstaunt von der Zeitung auf. Ausgerechnet gläubige Christen sind es, die sich auf das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit berufen? Aber das sind doch genau dieselben, die es Anders- oder Nicht-Gläubigen untersagen, beispielsweise an Karfreitag – der ihnen halt aufgrund ihres christlichen Glaubens heilig ist – in geschlossenen Räumen mit Schankanlagen (zu deren Betreten niemand gezwungen wird) Tanzveranstaltungen zu organisieren. Jetzt auf einmal sind sie für die Religionsfreiheit? Es scheint tatsächlich wohl so, dass es sich beim christlichen Glauben um eine doch eher fragile Weltanschauung zu handeln scheint. Was taugt denn eine sog. „Glaubenswahrheit“, wenn die schon ins Wanken gerät, wenn man einmal nicht mit anderen Gläubigen im Weihrauch umwölkten Kirchenschiff den immer gleichen Ritualen folgend gemeinsam das „Vater unser“ herunterbetet? Da haben es die überzeugten Gottlosen deutlich einfacher. Die sind in ihrer säkularen Weltanschauung so gefestigt, dass sie keine regelmäßigen Zusammenkünfte in wenig beleuchteten kalten Hallen mit einem kostümierten Vorbeter zur Bekräftigung ihres Unglaubens benötigen.
 
Auch wenn es natürlich sehr bedauerlich ist, dass es dieses Virus überhaupt gibt, und dass es sich dann noch für seine Verbreitung hierzulande ausgerechnet für die Zeit um Ostern entschieden hat. Wo doch an Karfreitag in diesem Jahr in München die Aktiven des Bund für Geistesfreiheit zum vierten Mal nach ihrem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen „Tanzverbot“ mindestens zwei Tanzpartys (Blitz-Club, The Keg Bar) und einen besonderen Film-Nachmittag (Werkstatt-Kino) organisiert hatten! Für heuer respektieren die Organisatoren die staatlichen Maßnahmen und trösten die vielen säkularen Münchner und Münchnerinnen damit, dass es ja noch weitere sog. „Stille Tage“ gibt, die sich ebenfalls als Aktionstage des bfg München zur anschaulichen Deutung des Grundrechts „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ eignen. Bis dahin lassen wir am heutigen Karfreitag bei einer Radltour an der Isar die Sonne auf unsere Weltanschauung scheinen und wünschen allen – Ungläubigen und Gläubigen – beste Gesundheit.“