Klage wegen Bürger_innen-Asyl abgewiesen – Freispruch für Flüchtlingsaktivsten

Am 16. Juli stand Hagen Kopp im bayrischen Alzenau vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, dazu aufzurufen „von Abschiebung bedrohten Menschen Bürger*innen-Asyl zu gewähren und sie auch notfalls (…) zu verstecken“. Kopp steht im Impressum der Webseite www.aktionbuergerinnenasyl.de. Die bundesweite Kampagne fordert praktische Solidarität mit Menschen, die in Armut, Verfolgung oder gar Krieg abgeschoben werden sollen, unter anderem auch dadurch, dass man ihnen Unterschlupf gewährt. Die Kampagne ruft ferner dazu auf, lokale Initiativen von Bürger*innen-Asyl zu unterstützen. Damit habe der Flüchtlingsaktivist, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, zu Straftaten aufgerufen, und forderte eine Geldstrafe von 1050 Euro. Doch das Amtsgericht sah das anders und sprach Kopp frei.

LORA-Mitarbeiterin Heidi Kaiser sprach mit ihm über die Gerichtsverhandlung und das Konzept des Bürger_innen-Asyls.