„Christi Himmelfahrt“ als Feiertag streichen, „Tag der Befreiung“ am 8. Mai einführen

Am 8. Mai 2020 jährte sich zum 75. Mal das Ende des 2. Weltkriegs. Aber nicht nur wegen der Corona-Krise konnte der Tag nicht würdig begangen werden, sondern auch weil der 8. Mai noch immer kein Feiertag ist. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert daher, den „Tag der Befreiung“ zum gesetzlichen Feiertag zu erklären und stattdessen „Christi Himmelfahrt“ zu streichen.
 
„Der 8. Mai 1945 hat die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten beendet. Darüber sollten wir auch heute noch dankbar sein und an diesem Tag innehalten, die Befreier würdigen und der Opfer gedenken. Der 8. Mai 1945 ist mit Sicherheit einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Tag in der (Vor-)Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade angesichts des Wiederstarkens nationalistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts in der Gesellschaft könnte ein solcher Feiertag ein wichtiges Zeichen setzen,“ sagt Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München.  
 
Außerdem ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass z.B. in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen nur drei als weltanschaulich neutral zu betrachten (Tag der Arbeit, Tag der deutschen Einheit, Neujahr), 10 Feiertage dagegen christlich motiviert sind. „In einer immer säkularer werdenden Demokratie ist das einfach nicht mehr zeitgemäß. Wer bitte weiß denn heute überhaupt noch, welche Bedeutung z.B. Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt haben und wer feiert diese Tage noch?“, will Tammelleo wissen. 

„Feiertage in einem Gemeinwesen wie der Bundesrepublik sollten von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden. So können sie einen Beitrag dazu leisten, den demokratischen Grundkonsens in der Gesellschaft zu stärken. Der 8. Mai wäre ein solcher Tag“, ist sich Tammelleo sicher.

Zusätzlich böte sich für Bayern auch der 8. November als gesetzlicher Feiertag an. Am 8. November 1918 rief Kurt Eisner den Freistaat Bayern aus und erklärte König Ludwig III. für abgesetzt. Oder der 1. Dezember – am 1. Dezember 1946 stimmte die Bevölkerung der bayerischen Verfassung per Volksabstimmung zu. Oder der 10. Dezember – am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.