„Du kannst uns mal Kreuzweise, Markus!“ – Bund für Geistesfreiheit München protestiert auf der CSD-Politparade gegen den Kreuzerlass

Handwagen des bfg München auf dem CSD 2024 - Foto: Michael Geyer

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) beteiligt sich auch in diesem Jahr an der CSD-Politparade, die dieses Jahr unter dem Motto „Unsere Vielfalt. Unsere Stärke“ steht.
Wir werden am 26. Juni 2026 unmotorisiert mit Handwagen unterwegs sein und den Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2018 aufs Korn nehmen.

Im Kreuzerlass bzw. in § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) steht: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

Für Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, „ist ein Kreuz an der Wand nicht nur Folklore, Schmuck oder Kunst, wie die Staatsregierung anscheinend meint, sondern für Christ*innen ist es Glaubensbekenntnis und religiöses Symbol schlechthin. Da es in Behörden hängt, muss es als Parteinahme des Staates für die christliche Religion verstanden werden. Für viele Nichtchrist*innen ist das eine Provokation. Atheist*innen, Agnostiker*innen und Andersgläubige werden ausgegrenzt und dadurch diskriminiert.“

Auf dem CSD kann man unsere Antwort auf den Kreuzerlass auf einem unserer Banner lesen: „Du kannst uns mal KREUZweise, Markus! – Weg mit dem Kreuzerlass!“ Dazu gibt es die Karikatur des Düsseldorfer Künstlers Jacques Tilly auf einem großen Plakat zu sehen, die dieser anlässlich der Verkündung des Kreuzerlasses 2018 gezeichnet hat. Sie zeigt Ministerpräsident Markus Söder mit einer Säge, wie er das deutsche Grundgesetz auf Kreuzform zurechtschneidet. 

„Es ist ein Kreuz …, Bundesverfassungsgerichthilf!“

2018 haben wir Klage vor dem Verwaltungsgericht München erhoben, dann ging es weiter zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und zum Bundesverwaltungsgericht. Im Frühjahr 2024 haben wir Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Seitdem warten wir auf eine Entscheidung des höchsten Gerichts.

Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die aufgehängten Kreuze zu entfernen. Der bfg München sieht in § 28 AGO und im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiert auch die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Alternative zum Kreuz: Art. 1 GG in staatlichen Dienststellen anbringen

Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert Prantl, der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Art.1 Abs.1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.

„Hinter diesem Artikel, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar ist, können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Jegliches staatliches und gesellschaftliches Handeln muss und sollte sich stets an Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen in Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl, die wir ausdrücklich unterstützen,“ so Tammelleo.