Humanistische Union: „Blasphemieparagraph” abschaffen

ie Humanistische Union Landesverband Bayern nimmt den am 2. November 2020 in Wien verübten islamistischen Terroranschlag zum Anlass, an ihre Forderung zu erinnern, den Paragrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) „Beschimpfung von Bekenntnissen“ abzuschaffen:

„Laut diesem Paragrafen macht sich in Deutschland strafbar, wer „den Inhalt des religiösen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Das bedeutet zum Beispiel: Wer bei uns – wie der französische Lehrer, der kürzlich in Paris ermordet wurde – Schülern die von Islamisten nicht geduldeten Mohammed-Karikaturen zeigt, um ihnen die Bedeutung von Meinungsfreiheit zu erläutern, würde sich strafbar machen. Er hätte nach Auffassung des Gesetzgebers nicht Lob für seinen Mut verdient, sondern den Vorwurf, er würde den öffentlichen Frieden stören.

Mit dieser Haltung knüpft unser Staat eine Meinungsäußerung an die Bedingung, dass Islamisten daran keinen Anstoß nehmen. Religiöse Fundamentalisten können das Zeigen der Mohammed-Karikaturen verhindern, indem sie damit drohen, dass sie gewaltsam dagegen demonstrieren.

Der Paragraf 166 StGB verhindert die argumentative und künstlerische Auseinandersetzung mit religiösem Fundamentalismus und bestärkt damit deren Befürworter. Darüber hinaus macht er unsere Demokratie wehrlos gegenüber Personen, die nicht davor zurückschrecken, Religion als Vorwand zu benutzen, um mit Terror politische Ziele zu verfolgen.“