„Ehrenmal” des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl: Neue Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Keine Ehre dem Kriegsverbrecher! Kunstintervention am Jodl Kenotaph.
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Seit Jahrzehnten steht das „Ehrenmal” des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee. Deutsche Gerichte stört das wenig, wie der Aktionskünstler Wolfram Kastner erfahren musste. Der Bund für Geistesfreiheit München hat mit ihm gesprochen.

Wolfram Kastner hat im Januar dieses Jahres gegen drei Richter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2021 eine Verfassungsbeschwerde Kastners gegen seine Verurteilung durch Münch­ner Zi­vil­ge­rich­te nicht zur Ent­schei­dung angenommen. Der Künstler war von diesen wegen seiner ästhetischen Interventionen am „Ehrenmal“ für den Nazikriegsverbrecher Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee zur Zahlung von rund 4.000 Euro wegen Sachbe­schä­di­gung verpflichtet worden.
Und im März dieses Jahres hat Wolfram Kastner eine neue Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile vor dem Amtsgericht Rosenheim, dem Landgericht Traunstein vom sowie den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die vielen Gerichtsverfahren haben bisher nichts daran ändern können, dass auf dem Friedhof der Fraueninsel noch immer das Ehrenmal für den Nazi- Generaloberst Alfred Jodl steht, der als einer der Hauptkriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen verurteilt und hingerichtet wurde. Wir baten Wolfram Kastner zu beschreiben, was sich da auf der Fraueninsel findet.

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