Karfreitagsstatement an alle Feierfreudigen und die sog. weltanschauliche Abgrenzung

Assunta Tammelleo 2017 auf der Heidenspaß-Party im Oberangertheater - Foto: Dieter Schnöpf
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Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. 
Seit dem Urteil des Gerichts sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern "Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind. Das trifft auf die sieben Veranstaltungen und Partys des bfg München am 7. April 2023 zu. Dort müssen wir uns - anders geht es bisher nicht - in einem regelmäßigen Abstand "weltanschaulich gegen über dem Christentum abgrenzen".
 
Hier das Karfreitagsstatement an alle Feierfreudigen von Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München:

 
"Es ist ja heute "Feier"-Tag, und was liegt näher, als an einem Tag, an dem die meisten von uns frei haben, dann auch richtig zu feiern? Nichts natürlich, aber ganz so einfach liegt der Fall in Bayern im 21.Jahrhundert nicht. Seit nunmehr fast 74 Jahren ist der Freistaat fester Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland,  in dessen Grundgesetz die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert ist. Was konsequenterweise auch die Freiheit, keine Religion zu haben, mit einschließt.
 
Doch die Bayerische Staatsregierung wäre nicht die Regierung des Freistaats, wenn sie das allzu wörtlich nehmen würde.  Denn es gibt hierzulande 9 sog. "Stille Tage" mit Tanzverboten, wovon an Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus auch noch ein Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in öffentlich zugänglichen Stätten mit Schankbetrieb zur Anwendung kommt (und außerdem: Schachturniere bzw. Sportveranstaltungen in solchen Stätten sind - u.a. - mit Verweis auf den Tod des Herrn Jesus ebenfalls verboten). Das bedeutet im Klartext, dass nicht-christliche Menschen (seien sie anderen Glaubens oder - wie wir - gar keines Glaubens) mit Rücksicht auf ein christliches Bekenntnis, das sie nicht teilen, an Stillen Tagen in geschlossenen Räumen mit Schankbetrieb (wo hineinzugehen niemand gezwungen wird) nicht ausgelassen mit Musik und Tanz feiern dürfen, auch wenn alle Auflagen der öffentlichen Hand in solchen Stätten eingehalten werden (Lärmschutz, Brandschutz, Jugendschutz etc.). Ja, geht's noch?
 
Selbstverständlich sollen/dürfen Christen an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken. Was sie nicht dürfen unserer Meinung nach: sie dürfen Anders- und Nicht-Gläubige nicht - mithilfe des Freistaates! - zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich zu tun und in Trauer, Gebet und Beichte (auch an Orten mit Schankanlagen) verfallen zu müssen. Denn, liebe christlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgerinnen, eins gemerkt: es ist überhaupt nicht unser Anliegen, Euch im Gegenzug  - am besten mithilfe des Freistaates - am Trauern, Beten und Beichten zu hindern und Euch zu zwingen, statt dessen den ganzen Karfreitag lang - in geschlossenen Räumen mit Schankbetrieb - bis zum Morgengrauen mit uns Rock'n Roll zu tanzen!
 
Und natürlich haben wir eine wirklich Frohe Botschaft: alle Menschen sind herzlich eingeladen, heute zu unseren Heidenspaßparties in mehreren Clubs/Bars in München zu kommen. Und mit "alle" meinen wir alle! Selbstverständlich sind nicht nur Ungläubige willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde ... jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder Herkunft, jedes Vermögensstandes und überhaupt. Auf einen wunderbaren, friedvollen, gut gelaunten, echten Feiertag!"

Siehe auch: Sieben Veranstaltungen gegen Tanzverbot und "Stille Tage" an Karfreitag und Tanz den Karfreitag! - Sendung im Bayerischen Rundfunk