Tanz den Karfreitag: Sieben Veranstaltungen und Demo gegen Tanzverbot und "Stille Tage"

Wir tanzen, wann wir wollen! - Die lange Nacht des Karfreitags am 7. April 2023
Article Body

Trotz Musik- und Tanzverbots wird der Bund für Geistesfreiheit München an Karfreitag, 7. April 2023, in verschiedenen Münchner Clubs, Bars und anderen Locations feiern. Wir laden alle ein, mit uns gemeinsam zu feiern.
 
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an einem "Stillen Tag" wie Karfreitag der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) ein buntes Programm mit Musik und Tanz anbieten kann: 
 
An Karfreitag um 0 Uhr, also in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag, geht es los mit einem "Heiden-Rave" in der Nachtgalerie mit vielen DJ-Kollektiven, ebenfalls um 0 Uhr beginnt die "Heidenspaß-Party" in der The Keg Bar mit Karaoke.
Am Karfreitagabend geht es dann weiter: Im Import Export wird unter dem Motto "Jazztify - Gegen Tanzverbot und Stille Tage" getanzt und gefeiert. Mit dabei das Rhabdomantic Orchestra und DJ Booty Carrell.
"UKNOWY - Gegen Tanzverbot und Stille Tage" heißt es am Karfreitagabend auch im Unter Deck, gespielt wird Elektro, Hip Hop, House und Techno. In der Karaoke-Bar Yokocho wird ab 21 Uhr Sängerin Vanja zusammen mit dem Publikum singen.
Und natürlich sind am Abend die Nachtgalerie mit dem "Heiden-Rave" und den DJ-Kollektiven sowie die The Keg Bar mit der Heidenspaß-Party inklusive Singer/Songwriter Ryan Inglis und weltanschaulichem Pub-Quiz auch wieder dabei.
 
Außerdem weisen wir auf die Demo "Für die Abschaffung von Tanzverboten an Stillen Tagen" des RaveStreamRadios hin. Sie beginnt am 6. April um 16 Uhr auf der Theresienwiese, danach zieht der Demozug durch München und endet um 22 Uhr in der Nachtgalerie. Zwei Stunden später beginnt dort dann der "Heiden-Rave" des bfg München.
 
10 Jahre verboten, seit 2016 erlaubt
 
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner Heidenspaß- statt Höllenqual-Party im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
 
Seitdem sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern "Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind. Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt ein für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie. Die Organisation versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und orientiert sich an der Charta der Menschenrechte und den Grundsätzen der Aufklärung.
 
Auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der bfg München "Heidenspaß-Partys" im Oberangertheater (2017), Blitz Club (2018/19) und in der The Keg Bar sowie der Kulturbühne Hinterhalt (beide 2022) mit Tanz, Live-Musik, Kabarett und vielem mehr veranstaltet.
 
Tanzverbot und "Stille Tage" abschaffen
 
Neun sog. "Stille Tage" gibt es in Bayern. Darunter der Gründonnerstag, der Karfreitag, der Ostersamstag, Allerheiligen oder der Buß- und Bettag. Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, fordert die generelle Aufhebung des Tanzverbots und die Abschaffung der "Stillen Tage": "Warum sollte jemand an Karfreitag nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich, ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder eben um einen sog. Stillen Feiertag wie den Karfreitag handelt. Bedauerlicherweise ist das Bundesverfassungsgericht nicht dem Vorschlag des bfg München gefolgt, das Tanzverbot an Karfreitag für alle aufzuheben."
 
Tammelleo weiter: "Selbstverständlich sollen/dürfen Christen an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken. Was sie nicht dürfen unserer Meinung nach: sie dürfen Anders- und Nicht-Gläubige nicht - mithilfe des Freistaates! - zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich zu tun und in Trauer, Gebet und Beichte (auch an Orten mit Schankanlagen) verfallen zu müssen. Denn, liebe christlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgerinnen, eins gemerkt: es ist überhaupt nicht unser Anliegen, Euch im Gegenzug  - am besten mithilfe des Freistaates - am Trauern, Beten und Beichten zu hindern und Euch zu zwingen, statt dessen den ganzen Karfreitag lang - in geschlossenen Räumen mit Schankbetrieb - bis zum Morgengrauen mit uns Rock'n Roll zu tanzen!"
 

Dass Tanzverbote endlich abgeschafft werden müssen belegen auch die aktuellen Mitgliederzahlen des Statistischen Amts der Stadt München über die Religionszugehörigkeit. Dort ist zu lesen, dass immer weniger Münchner*innen einer der beiden großen Kirchen angehören. Nur 25,9 Prozent der Münchner Bevölkerung sind Mitglied der katholischen Kirche (Stichtag 31.12.2022), bei der evangelischen Kirche sind es sogar nur noch 9,4 Prozent. Fast zwei Drittel der Münchner*innen sind konfessionsfrei oder gehören einer anderen Religionsrichtung an. 

Datum Einwohner  katholisch evangelisch kath.+evang. sonst./ohne
31.12.2021 100,0% 27,7% 9,9% 37,7% 62,3%
31.12.2022 100,0% 25,9% 9,4% 35,2% 64,8%

Quelle: https://www.mstatistik-muenchen.de/monatszahlenmonitoring/export/export.php, bearb.: Ernst-Günther Krause
 
Zur weiteren Information siehe auch: Karfreitagsstatement an alle Feierfreudigen und die sog. weltanschauliche Abgrenzung und Tanz den Karfreitag! - Sendung im Bayerischen Rundfunk

Lokale Bilder
Karfreitags-Tango

Karfreitags-Tango