Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß-Party im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
Seit dem Urteil der Richter in Karlsruhe sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum sind.
  
Und seitdem ist einiges passiert!
 
30.03.2024
Presseberichterstattung: 47 Feste in München an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. "Stillen Tagen" - Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag - wieder in zahlreichen Münchner Clubs und Bars gefeiert. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2024 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden konnte. Die Presse berichtete darüber. Hier weiterlesen ...
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27.03.2024
Tanzverbot und Stille Tage: Partyverbot in Nürnberg - Demo und Partys in München

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. "Stillen Tagen" - Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag - in zahlreichen Münchner Clubs und Bars auf insgesamt 47 Veranstaltungen feiern. Hier weiterlesen ...
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22.03.2024
Tanzverbote weg! Demo auf dem Königsplatz am Gründonnerstag

An Gründonnerstag hat es eine Demo gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen und für die Trennung von Kirche und Staat auf dem Münchner Königsplatz geben. Hier weiterlesen ...
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13.03.2024
"Clubrevolution - Gegen das Tanzverbot an Feiertagen"

 
Im Rahmen der "Clubrevolution - Gegen das Tanzverbot an Feiertagen" finden 14 Veranstaltungen an Gründonnerstag statt. Bei Bayerns größter Party gegen das Tanzverbot kommt Ihr mit einem Ticket in alle beteiligten Clubs. Hier weierlesen ...
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12.03.2024
Wir tanzen, wann wir wollen! Interview zum Tanzverbot mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München bei Radio LORA

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an sog. „Stillen Tagen“ wie den Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 47 Veranstaltungen mit (Live-) Musik und Tanz anbieten kann. Mit dabei sind diesmal 25 Münchner Clubs und Bars, darunter Freiheitshalle, Neuraum, Nachtgalerie, Pacha, Sweet Club, Import Export, Backstage, Bahnwärter Thiel, Rote Sonne und viele mehr. Hier weiterlesen ...
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02.12.2023
Presse berichtet über Partys gegen Tanzverbote am Totensonntag 2023

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern hat der Bund für Geistesfreiheit München an Totensonntag in fünf Clubs gefeiert. Weitere neun Veranstaltungen fanden an Allerheiligen, Buß- und Bettag und Volkstrauertag 2023 statt.Abendzeitung und Humanistischer Pressedienst haben über die Veranstaltungen am Totensonntag berichtet. Hier weiterlesen ...
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22.11.2023
Feiern gegen Tanzverbote! Fünf Veranstaltungen am Totensonntag in München

Am Totensonnstag, 26. November 2023, wird es beginnend am Samstag Abend fünf Veranstaltungen geben. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, in die Freiheitshalle, Rote Sonne, Import Export, Unter Deck oder Feierwerk zu kommen. Hier weiterlesen ...
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07.11.2023
Feiern gegen Tanzverbote! 14 Veranstaltungen in München an sog. Stillen Tagen im November

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an vier sog. "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs (Rote Sonne, Milchbar, Import-Export, Unter Deck, Sunny Red, Space for Skate, Freiheitshalle). Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag, dem Buß- und Bettag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfindet kann Hier weiterlesen ...
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02.11.2023
Presse berichtet über Partys gegen Tanzverbote an Allerheiligen

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern hat der Bund für Geistesfreiheit München an Allerheiligen in drei Clubs (Milchbar, Import Export, Space for Skate) gefeiert. Süddeutsche Zeitung und Abendzeitung haben darüber berichtet. Hier weiterlesen ...
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08. April 2023

Presseberichterstattung: "Die lange Nacht des Karfreitags"

Die Presse hat ausführlich über die sieben Veranstaltungen des Bundes für Geistesfreiheit München an Karfreitag und die Demo gegen Tanzverbot und "Stille Tage" an Gründonnerstag berichtet. Hier weiterlesen ...
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17.10.2023
Wir tanzen, wann wir wollen! Die sog. weltanschauliche Abgrenzung für alle Feierfreudigen

Die sogenannten weltanschauliche Abgrenzung muss regelmäßig kundgetan werden, um an einem sog. Stillen Tag wie den Karfreitag, den Volkstrauertag, den Totensonntag in Münchner Clubs tanzen und feiern zu können. Wie sich das anhört, erfahrt Ihr hier ... 
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7. April 2023
Karfreitagsstatement an alle Feierfreudigen und die sog. weltanschauliche Abgrenzung

 
Hier geht es zum Karfreitagsstatement an alle Feierfreudigen von Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München. Denn während der Partys an Karfreitag müssen wir uns regelmäßig weltanschaulich vom Christentum abgrenzen. Weiterlesen ...
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2. April 2023
Tanz den Karfreitag! - Sendung des Bundes für Geistesfreiheit im Bayerischen Rundfunk

 
In der viertelstündigen Sendung des Bundes für Geistesfreiheit im Bayerischen Rundfunk am 2. April 2023 dreht sich alles um das Tanzverbot an "Stillen Tagen" und den Partys an Karfreitag, 7. April 2023. Hier weiterlesen ...
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29. März 2023
Tanz den Karfreitag: Sieben Veranstaltungen und Demo gegen Tanzverbot und "Stille Tage"

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass der Bund für Geistesfreiheit München (bfg), der sich für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt, an einem sog. „Stillen Tag“ wie den Karfreitag in München sieben Veranstaltungen mit (Live-) Musik und Tanz anbieten konne, z.B. in der Nachtgalerie, im Import/Export, im Unter Deck und anderen Locations. Zudem fand an Gründonnerstag auf der Theresienwiese eine Demo "Für die Abschaffung von Tanzverboten an Stillen Tagen" von RaveStreamRadio statt, auf der auch Vertreter*innen des bfg sprechen durften. Hier weiterlesen ...
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17. April 2022

Presseberichterstattung zu den Heidenspaß-Partys an Karfreitag 2022

Auch in diesem Jahr wurde wieder über das Tanzverbot an Karfreitag und die Heidenspaß-Party des Bundes für Geistesfreiheit München in den Medien diskutiert. Hier weiterlesen ...
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15. April 2022
Ausgelassene Stimmung auf Heidenspaß-Party an Karfreitag

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) freut sich über das mit ca. 250 Gästen sehr gut besuchte und stimmungsvolle Fest in der Münchner The Keg Bar an Karfreitag. Hier weiterlesen
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5. April 2022
Heidenspaß-Partys an Karfreitag in München und Geretsried

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden – sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München am 15. April 2022 zu zwei „Heidenspaß-Partys”.
In der Münchner The Keg Bar treten auf die Singer/Songwriterin Melli Zech, der Musiker und Kabarettist Ecco Meineke, die Singer/Songwriterin Tamara Banez und die Rapper von Team One Corner.
In der Kulturbühne Hinterhalt in der Stadt Geretsried beginnt die Heidenspaß-Party mit einem Schnupperkurs „Verbotene Tänze”, im Anschluss gibt es Jazz mit der Krohn-Band. Hier weiterlesen ...
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02. April 2021
Heidenspaß statt Höllenqual an Karfreitag: Religionsfreie Zone des Bundes für Geistesfreiheit München bei Radio LORA

Weil es dem Bund für Geistesfreiheit München wegen Corona nicht möglich war, eine Heidenspaß-Party zu feiern, gab es an Karfreitag, 2. April 2021, von 18-21 Uhr ein buntes Programm bei LORA München 92.4 mit der Poetry Slammerin Meike Harms, der Singer/Songwriterin Tamara Banez, den Kabarettisten Ecco Meinecke und Holger Paetz, dem Tenor und ehemaligen Regensburger Domspatz Udo Kaiser, der Akkordeonspielerin und Sängerin Michaela Dietl, Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime, der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung, dem Cellisten und noPAG-Aktivisten Johannes König und dem Swing-Experten und Radiomoderator Bob Borrink. Hier weiterlesen ...
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16.04.2020
Radio Dreyeckland Freiburg: Interview über Gottesdienste, Tanzverbote etc. in Zeiten von Corona

Radio Dreyeckland aus Freiburg sprach mit Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bund für Geistesfreiheit München, über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, über "Heidi" an Ostern, "Das Leben des Brian", Schankanlagen, Rock 'n' Roll, christliche Rundfunkräte und kostümierte Vorbeter, etc - hier gehts zum Nachhören ...
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10.04.2020
Corona-Krise: Säkulare und Konfessionsfreie verwundert über Diskussion zu Gottesdiensten an Ostern

 
Eine Stellungnahme von Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bund für Geistesfreiheit München, zur Diskussion über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zu der Frage, ob Gottesdienste oder Heidenspass-Partys an Ostern stattfinden sollten. Hier weiterlesen ...
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20.04.2019
Presseberichterstattung rund um die Heidenspaß-Party an Karfreitag

Auch 2019 wurde wieder über das Tanzverbot an Karfreitag und die Heidenspaß-Party des Bundes für Geistesfreiheit München diskutiert. Wir haben einige Presseartikel der vergangenen Tage zusammengestellt. Hier weiterlesen ...
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04.04.2019
Einladung: Tanzen lernen an Karfreitag - "Heidenspaß-Party" am 19. April im Münchner BLITZ Club

laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Tanzverbots an Karfreitag getanzt werden – sofern der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 19. April 2019 zur großen "Heidenspaß-Party" in den BLITZ Club - mit der Band "The Stimulators", dem Profi-Tanzpaar Ksenia Makhortova und David Riegler und einem Lindy Hop-Tanzworkshop. An den Plattentellern in Club 1 BLITZ-DJ Donner, in Club 2 DJ Nosce-te-ipsum (Loft) und DJ Andreas (Dance into the Darkness).
Und am Karfreitagnachmittag: Bekanntgabe der Preisträger des "Frechen Mario" und preisgekrönter Film "Unbedingter Gehorsam" im Werkstattkino. Hier weiterlesen ...
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30.03.2018:
Volles Haus! Über 600 Feiernde auf Heidenspaß-Party im BLITZ Club

Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), zeigt sich erfreut über die mit über 600 Feiernden sehr gut besuchte Heidenspaß-Party im BLITZ Club an Karfreitag. Möglich gemacht hat das Fest das Bundesverfassungsgericht. 2016 stellten die Karlsruher Richter in einem Urteil fest, dass am "Stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Das aber geht dem bfg München noch nicht weit genug, er fordert, das Tanzverbot an Karfreitag generell aufzuheben. Hier weiterlesen ...
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30.03.2018
Presseberichterstattung rund um die Heidenspaß-Party 2018

Schön, dass auch dieses Jahr wieder über die Heidenspaß-Party des Bundes für Geistesfreiheit München und das Tanzverbot an Karfreitag diskutiert wurde. Wir haben einige Presseartikel der vergangenen Tage über das Fest, das am 30. März 2018 im BLITZ Club stattfand, zusammengestellt. Hier weiterlesen ...
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23.03.2018:
"Ablassbrief" gegen Tanzverbot an Karfreitag: Bund für Geistesfreiheit München verleiht Clubs den "Status eines weltanschaulichen Tanz- und Feierorts"

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) bietet einen "Ablassbrief" für den symbolischen Preis von 99 Cent an, mit dem interessierte Clubbesitzer für den Karfreitag (und den Karsamstag) den "Status eines offiziellen weltanschaulichen Tanz- und Feierorts" erhalten können. Weiter heißt es in dem "Ablassbrief": "Wir kämpfen mit mittelalterlichen Methoden gegen eine mittelalterliche Gesetzgebung, die einer bestimmten Religion das Recht einräumt, allen anderen Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaften Stille und Trauer zu verordnen." Hintergrund der Aktion ist das in Bayern gesetzlich verankerte Tanzverbot an Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Ausnahmen zugesteht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist. Hier weiterlesen ...
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15.03.2018:
Tanz den Karfreitag: Heidenspaß-Party im Münchner BLITZ Club am 30. März 2018

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 gilt das in einigen Bundesländern strikt verfolgte "Tanzverbot an Karfreitag" nicht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist. Auf Grundlage dieses Urteils lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 30. März 2018 zur Heidenspaß-Party in den Münchner BLITZ Club. Hier weiterlesen ...
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02.11.2017
Radikales Neudenken notwendig - Stellungnahme des Bundes für Geistesfreiheit München zum bayerischen Feiertagsgesetz

Das bayerische Feiertagsgesetz ist diskriminierend, bevorzugt Christen und muss grundlegend überarbeitet werden. Hier weiterlesen
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17.06.2017
Filmdoku der Heidenspaß-Party 2017

Der Film dokumentiert die „Heidenspaß-Party“, die am Karfreitag 2017 nach 10-jährigem Verbot dank eines Erfolgs vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden konnte. Mitwirkende des Films sind u.a. Ralf König, Gerhard Haderer, Piero Masztalerz, Assunta Tammelleo und Michael Schmidt-Salomon, der das „Wort zum Karfreitag" sprach und dem Publikum den „humanistischen Tanzsegen" erteilte. Hier gehts zum Film.
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18.04.2017
Presseberichterstattung zur Heidenspaß-Party an Karfreitag 2017

Die Heidenspaß-Party im Münchner Oberanger-Theater am Karfreitag, den 14.04.2017, war ein voller Erfolg. Die Presseberichterstattung war enorm. Hier weiterlesen ...
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14.04.2017:
Ausgelassene Stimmung auf Heidenspaßparty an Karfreitag

Die Veranstalter der Heidenspaß-Party, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), zeigen sich erfreut über das mit über 200 Besuchern sehr gut besuchte und stimmungsvolle Fest im Münchner Oberanger-Theater am vergangenen Karfreitag. Möglich gemacht hat die Heidenspaß-Party das Bundesverfassungsgericht. Im vergangenen Jahr stellten die Karlsruher Richter in einem wegweisenden Urteil fest, dass am "Stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Das aber geht dem bfg München und der gbs noch nicht weit genug, sie fordern, das Tanzverbot an Karfreitag generell für alle aufzuheben. Hier weiterlesen ...
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10.04.2017:
10 Jahre verboten - jetzt erlaubt! Münchner Kreisverwaltungsreferat genehmigt Heidenspaß-Party an Karfreitag

Der Heidenspaß-Party am Karfreitag, 14.04.17, im Münchner Oberangertheater steht nun nichts mehr im Wege. Mit Genugtuung hat Assunta Tammelleo, die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg), den Bescheid des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Kenntnis genommen, mit dem die Behörde dem bfg München die Genehmigung erteilt hat. "Vor 10 Jahren hatte das KVR die gleiche Veranstaltung noch untersagt mit Verweis auf die Unvereinbarkeit mit dem bestehenden Bayerischen Feiertagsgesetz und seinen rigorosen Bestimmungen in Bezug auf die Stillen Tage. Hier weiterlesen ...
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04.04.2017:
Heidenspass statt Höllenqualen

Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „Münchener Heidenspaß-Party 2007“ und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am „stillen“ Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des „Heidenspaßes“, der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), nicht zweimal sagen und laden nach 10-jähriger Abstinenz zu einer „zünftigen Karfreitags-Sause“ ins Münchener Oberangertheater ein. Hier weiterlesen ...
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01.12.2016
Stellungnahme des Bundes für Geistesfreiheit München zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Endlich! Das Bundesverfassungsgericht hat nach neun Jahren bestätigt, dass das generelle Tanzverbot am Karfreitag verfassungswidrig ist. Die Hartnäckigkeit hat sich gelohnt!

Warum ist das ein guter Tag? Weil eine gesetzliche Regelung aufgehoben wurde, die religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten einschränkt. Wie skurril ist es, an einem stillen Feiertag ein Schachturnier zu verbieten? Was genau soll einen Gottesdienstbesucher stören, wenn in einem Münchner Stadtviertel eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Hier weiterlesen ...
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30.11.2016
Stellungnahme Michael Geyer, Vorstandsmitglied Bund für Geistesfreiheit München, auf Kommentare aus der Presse

Die Presse berichtet ausführlich über das Urteil, oft aber nicht sehr fair. Hier weiterlesen ...

30.11.2016
Pressereaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht

Sofort nach der Veröffentlichung des Urteil gab es ein breites Medienecho. Hier weiterlesen ...
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18.04.2014:
Die Achse des Blöden«* -Trakat über die Notwendigkeit eines Aufruhrs

Wenn das  Bundesverfassungsgericht demnächst über einen von einer Gruppe gottloser Geister aus dem Süden der Republik organisierten »Zwischenfall« aus dem Jahre 2007 höchstdeutsches Recht spricht wird dieses Anliegen wahrscheinlich hinter aktuellen Themen wie Schwarzer, Krätz und Hoeness zurückfallen.
Aus unserer Sicht ist das zu erwartende Urteil aber deutlich interessanter und  lehrreicher, als wenn es irgendein größen- wahnsinnig gewordener Fußball-manager kleinbürgerlicher Herkunft bei Finanzspekulationen im benachbarten Ausland am deutschen Fiskus vorbei so richtig krachen läßt. 

Also, es geht auf den ersten Blick für viele Zeitgeister nicht wirklich um was Besonderes. Im auch heute noch oft als christlich bezeichneten Abendland darf man halt an Orten mit Schankanlagen an sogenannten »Stillen Tagen» keine Musik hören, weil dies dem »Ernst des Tages« nicht gerecht werden würde. Nun gut, werden sich so einige denken, es gibt schon ein paar Stille Tage, aber mei, so viele sind das auch nicht, und wir müssen ja nicht immer und überall Party machen können… Oder?

Oder was? Nee, wir müssen nicht immer Party machen, aber wir wollen immer und überall Party machen können! Freie Musik und freie Schankanlagen für freie Bürger? 

Es war einmal zu Jahresanfang 2007 in Oberbayern - es gilt das Bayrische Feiertagsgesetz. Weil sich die Christen für ihre leidensschwere, unlustige Weltanschauung (von der man sich nicht vorstellen kann, dass sich ein denkender Mensch so was freiwillig ans Bein bindet) sogenannte »Stille Tage« für alle ausgedacht haben und diese zur Unterstützung ihrer Mission mit Hilfe der Staatsmacht gesetzlich festschreiben lassen. So sind Menschen anderer Weltanschauung bzw. gerade Menschen ohne eine solche, an einer überschaubaren Anzahl von Terminen im Jahr vorsorglich an durch Musik unterlegten, sich deutlich zu erkennen gebenden Frohsinnsbekundungen vorsorglich  gehindert. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Das ist uns vom Bund für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) schon lange ein Dorn im Auge. 

Aber hallo, wenn die Jungs und Mädels der Freunde Jesu aus Gründen, die man gar nicht erst nachzuvollziehen sich bemühen sollte, öffentlich Trübsal blasen wollen, dann sollen sie das doch machen, schließlich leben wir in so was wie einem freien Rechtsstaat. Aber so harmlos, wie das aufs erste klingt, ist das gar nicht. Man stelle sich nur vor, da kommen noch weitere Religionsvertreter dazu, die sich auf diese Besonderheit deutschen Rechts (jawohl deutschen Rechts, nicht nur bayrischen) berufen können, und ihre jeweiligen Gedenktage zu Leisetret- und Bettagen für alle in der Republik gesetzlich festschreiben lassen wollen. 

Also gar nicht angehen kann, dass wir Anderen –wurschd welchen Bekenntnisses – uns an solchen Terminen zurückhalten und musiklos bleiben müssen. Und so kam, was letztlich kommen mußte. Mit »Dadn Sie eventuell mit mir vögeln?«, einem der großen Momente im Rosenmüller Film »Wer früher stirbt ist länger tot«, schien ein gutes Motto für einer Freigeisterfilm-Nacht am Karfreitag mit anschließendem Schoko-Buffet gefunden zu sein. Die Aufgabenstellung war schon klar: Niemand kommt durch dieses Staatskirchenrecht-Geflecht mit dem Argument, dass man als Gaststätten- oder Disco-Betreiber kommerzielle Einbußen hat. Nö, nur aus sogenannt weltanschaulichen Gründen kann man hier einen Hebel ansetzen und den Marsch durch die juristischen Institutionen angehen. 

Der bfg mÜnchen hat also ganz gezielt nach einer Möglichkeit Ausschau gehalten, im Münchner Party-Einerlei aufzufallen. Weil auch wir wussten, dass es den Christen in der Regel ausreicht, zu verbieten und jederzeit eingreifen zu können, aber dieses Verbot nicht unbedingt durchsetzen zu müssen bei allen ca. 400 musikunterlegten Partys in München an einem solchen hohen Leidens-Feiertag ihres Glaubensbekenntnisses, die ja jedes Jahr an Karfreitag angekündigt sind. Denkbar wäre noch, dass die Christen an solchen Tage gerne auch mal Nicht-Christ sind und fröhlich mitsingen und –tanzen… wäre jetzt auch nix Neues.

Unsere »Heidenspass-Party« (statt Höllenqualen) mit dem Vögel-Motto wurde mit Nachdruck in den Wahrnehmungsradius des damaligen Pressesprechers des Erzbischöflichen Ordinariats von München und Freising gehoben. Drei Journalisten halfen uns, das Augenmerk des Berufskatholiken Wilfried Röhmel, damaliger Pressereferent des Bistums, just auf unsere lustigen Umtriebe zu lenken, in dem sie ihn anriefen, damit er doch auch wirklich in Kenntnis war und was er denn davon halte. Röhmel sprang über den Stock, der ihm von der Abendzeitung, dem humanistischen Pressedienst und Radio LoRa München 92,4 auf unsere Anregung hingehalten wurde und schäumte öffentlich gegen »die Aufforderung zum Rammeln« an Karfreitag, zunächst erst mal eine ganze Zeitungsseite lang. Und ab da nahm diese Geschichte den von der Vorsitzenden des bfg mÜnchen beabsichtigten weiteren Lauf. 

»Jeder muss wissen, wenn er nach Bayern kommt, dass er es mit Bayern zu tun hat.« 

Noch ist Röhmels Gott hienieden auf Erden nicht die höchstrichterliche Instanz, die er und viele seiner Weltanschauungsfreunde gerne hätten, dass er wäre. Also wird solch eine schnöde Einrichtung wie das Münchner Kreisverwaltungsreferat auf den Plan gerufen. Und der Amtsschimmel läßt sich nicht zwei mal bitten. Umgehend ergeht ein Bescheid an den bfg mÜnchen, dessen Erstellung alleine mit 300,00 Euro veranschlagt wird. Und in dem den bfg-lern angedroht wird für den Fall, dass sie am Karfreitag 2007 auch nur eine einzige CD abzuspielen planen an einem Ort mit Schankanlage, sie den höchstmöglichen Strafsatz zu entlohnen hätten, nämlich 10.000,00 Euro. 

Mein lieber Schwan… Das alleine hat den Kreisverwaltern nicht gereicht; nachdem man wußte, dass das Spektakel im Oberangertheater in München geplant war, hat man vorsorglich den Betreiber direkt persönlich kontaktiert, dass er – solle er tatenlos zusehen, wie auch nur ein einziger Gitarrenverstärker an jenem Tag in sein Theater getragen würde – er seiner Konzession verlustig gehen würde…

Nun, es war von Anfang an klar, dass es dem bfg mÜnchen weniger auf die eine Party ankam, sondern darauf, Betroffen-heitsstatus zu erlangen, um auf dem Klageweg gegen das Bayrische Feiertagsgesetz einschreiten zu können. Betroffen von den Auswirkungen eines unsinnigen Gesetzes waren wir jetzt schon. Also haben wir am Karfreitag des Jahres 2007 im Oberangertheater den Rosenmüller-Film »Wer früher stirbt ist länger tot« gezeigt, unser Schoko-Buffet aufgebaut und vor Augen und Ohren ziviler Polizisten (die es sich nicht nehmen lassen durften, vor Ort zu prüfen, ob wir gegen die Auflagen verstoßen) a capella »We shall overcome« gesungen. Zusammen mit dem gut aufgelegten Publikum im komplett ausverkauften Oberangertheater. 
Seither wandert unsere Klage gegen dieses Feiertagsgesetz mithilfe der Rechtsanwaltskanzlei Wächtler und Kollegen/RA Heinhold durch alle Instanzen. Klar war, dass wir zunächst in Bayern und sicherlich auch in Leipzig juristisch unterliegen würden. Ziel war Karlsruhe, das Bundesverfassungsgericht. Doch noch ist in der Geschichte dieser Republik niemand weiter gekommen, wenn es gilt, die unselige Allianz von Kirche und Staat in Sachen Feiertage - im 21.Jahrhundert - ein wenig ins Wanken zu bringen. 

Leute, hört die Signale…

Kurz vor dem diesjährigen Karfreitag, also 7 Jahre danach – ist die Klage des bfg mÜnchen gelistet auf Listenplatz 14 der zu behandelnden Fälle des höchsten deutschen Gerichts, einzusehen auf deren homepage. Ziemlich sicher wird es – laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes  - noch in diesem Jahr ein
Urteil geben. Genauso sicher aber erst nach Karfreitag. Sollten wir eine juristische Niederlage erleiden, geht der Weg weiter zum Europäischen Gerichtshof. 
www.bit.ly/verfassungsgericht

Leider erschließt sich die Notwendigkeit dieses Aufruhrs nicht jedermann. Eigentlich ist alles ganz klar, dass es überhaupt nicht angehen kann, die gesamte Bevölkerung zu zwingen, aus Rücksicht auf ein religiöses Bekenntnis Tage einzurichten,
an denen alle Bürger einen »Ernst des Tages« beachten müssen, die diesen Ernst gar nicht teilen wollen. Das führt sogar so weit, dass ich als Betreiberin einer Kleinkunstbühne in sozusagen meiner eigenen Kneipe an Karfreitag kein Rockkonzert machen darf, auch wenn ich gerne Rock-Musik höre, nicht gläubig bin und niemand zum Betreten des Lokals gezwungen wird (gesetzliche Auflagen selbstverständlich eingehalten). Das ist doch die Höhe! Helft alle mit, dass Bayern lustiger und bunter und freier wird und unterstützt die Verbreitung unseres Anliegens. Sobald sich Entscheidendes tut, erfahrt Ihr es hier.

»Das appeasementhafte Gerede vom Respekt vor religiösen Gefühlen hat nichts mit Toleranz zu tun; es ist Teil der religiösen Propaganda oder schlicht Ausdruck einer Feigheit, die sprichwörtlich geworden ist: Der Klügere gibt nach. Das hat der Dummheit noch immer zum Sieg verholfen.« (Wiglaf Droste in der taz auf dem Höhepunkt des Karikaturenstreits/zit.von Dr. Schmidt-Salomon im *o.g. Aufsatz). 

In diesem Sinne »Heidenspass statt Höllenqualen« an hoffentlich fröhlichen freien, aber nicht unbedingt Stillen Tagen! 

Assunta Tammelleo

* Dr. Michael Schmidt-Salomon
** Zitat aus dem Film von Marcus H.Rosenmüller 
»Wer früher stirbt ist länger tot« 
(mit freundlicher Genehmigung des Regisseurs)
*** Max Streibl (aus »Georg Ringsgwandl – 
Rock vom Doc« /Franz Kotteder, Berlin 1996)